Die Vereinten Nationen (UNO) haben kürzlich einen Bericht über die Kindersterblichkeit im Jemen veröffentlicht. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und dem Ministerium für Umwelt, der Weltgesundheitsorganisation und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) erstellt. Demnach leiden rund 2,3 Millionen Kinder an extremer Armut und Hungersnot. 

Eine Gefahr für die jemenitische Bevölkerung

Der langjährige Bürgerkrieg im Jemen hat eine Folgenschwere humanitäre Krise ausgelöst. Inzwischen hat sie ein schreckliches Ausmaß angenommen. Und die derzeitige Viruslage verschlechtert die ohnehin missliche Situation im Jemen.

Der Bürgerkrieg hat die Wasserversorgung und das Gesundheitswesen im zunichtegemacht. Der Zugang zu Hygieneprodukten und Medikamenten ist eingeschränkt. Infektiöse Krankheiten wie Cholera und COVID-19 verbreiten sich rasant, die Bevölkerung weiß sich nicht mehr zu schützen.

WEFA hilft!

WEFA – humanitäre Organisation e. V. leistet Nothilfe im Jemen. Wobei der jemenitischen Bevölkerung Lebensmittelpakete und sauberes Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden sollen.

Zum islamischen Fastenmonat und Opferfest werden vielerlei Hilfsmaßnahmen angeboten und mit dem sog. Waisenpatenschaft-Projekt bedürftigen Waisenkindern geholfen. Dabei werden ihnen Lebensmittel, Unterkünfte, Gesundheitshilfen und Bildungsangebote zur Verfügung gestellt.

Versorgungshilfen

WEFA – humanitäre Organisation e. V. setzt seine Hilfe im Jemen fort und wird im Rahmen dieser Lebensmittelpakete an die jemenitische Bevölkerung verteilen. Unterstützen Sie uns dabei!

So können Sie spenden:

Für die Unterstützung an dem Hilfsprojekt „Nothilfe im Jemen“ können Sie über die Website wefa.org online spenden. Es ist indessen auch möglich, über die Tel. +49 221 880 64 80 zu spenden. Alternativ können Sie auf das WEFA e. V. Spendenkonto Geld überweisen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie auf der Webseite wefa.org.

**Beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck *Helfen im Jemen* angeben müssen.**