Unsere Hilfsorganisation WEFA e. V. gründeten wir im Jahre 2006. Dabei haben wir unsere Hilfsarbeiten auf insgesamt 70 Länder und Regionen ausgeweitet.

Wir helfen nicht nur auf finanzieller, sondern auch auf soziokultureller Ebene. Dabei werden die Schulbildung und die nachschulischen Werdegänge bedürftiger Menschen gefördert und zahlreiche Hilfsprojekte zum gesellschaftlichen Fortschritt organisiert.

Das Finanzamt hat uns den „Freistellungsbescheid“ ausgestellt, der einen Nachweis der Gemeinnützigkeit darstellt. Das heißt, unsere Spender*innen können ab sofort ihre Spenden von der Steuer absetzen!

Unsere Spendenbescheinigungen werden ausschließlich in Deutschland und für Spenden vor oder aus dem Jahr 2020 ausgestellt.

Gemäß § 50 Absatz 4 der Zuwendungsbestätigung (EStDV 1955) genügt es, bei einer Spende unter 300€, ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts dem Finanzamt vorzulegen, um eine Spende von der Steuer abzusetzen.

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